Preise und Konditionen

Wer übernimmt die Kosten für die Alltagsbegleitung?

Kostenübernahme über die Pflegekasse:

Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann erfolgen über

– die Entlastungsleistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag §§ 45 a und b SGB XI (ab Pflegegrad 1) in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Diese Leistungen sind monatlich ansparfähig.

– die Verhinderungspflege § 39 SGB XI (ab Pflegegrad 2-5) in Höhe von bis zu 1612 Euro im Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen zzgl. bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege)

– Pflegesachleistungen als zusätzliche Betreuungsleistungen nach §36 SGB XI (ab Pflegegrad 2-5).

Die Mindesteinsatzzeit beträgt eine Stunde.

Einzel-Betreuungsleistungen: 35,00 € pro Stunde
Gruppenangebote Sport- und Freizeit: je nach Gruppengröße ggfls. auch Pauschalpreis

Sollten weitere Kosten anfallen für Ausflüge, Außer- Haus Besuche etc. werden diese nach vorheriger Absprache gesondert mittels Beleg in Rechnung gestellt.

Kostenübernahme über das „Persönliche Budget“

Die Leistungsform des Persönlichen Budget wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 01.Juli 2001 eingeführt.
Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben seit dem 01.Januar 2008 einen gesetzlichen Anspruch auf das Persönliche Budget.

Die Idee: Geld statt Sachleistung. Mit dem Geld können Sie zum Beispiel die Hilfe von einer Alltagsbegleitung oder einem Betreuungsservice bezahlen. Das bedeutet mehr Unabhängigkeit und mehr Selbstbestimmung. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen selbst entscheiden, wann, wo und wie sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen und wer Sie im Alltag unterstützt. Sie haben die Wahlfreiheit.
Die Leistungen werden beim jeweiligen Kostenträger beantragt. Gerne bin ich Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Durch Kooperationen mit dem Pflegedienst ADAM Pflegedienst in Wiesloch, haben wir die Möglichkeit die Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen.
Wir möchten unser Leistungsspektrum für unsere Kunden transparent und klar darstellen. Die Leistungserfassung erfolgt durch die Person, die den Kunden begleitet, anhand eines Stundenzettels, bei dem jeder Einsatz mit Datum und Dauer vermerkt wird. Aus Gründen maximaler Transparenz verbleibt dieser Zettel beim Kunden bis zum Ende des Abrechnungsmonat. Somit sind die geleisteten Einsätze für den Kunden jederzeit einsehbar!
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende per Post oder per Mail.

Sie können unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Teilweise können die Kosten auch steuerlich geltend gemacht werden.

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Sie erreichen mich telefonisch von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr. Scheuen Sie auch nicht den Anrufbeantworter zu nutzen: Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück!
Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie uns in unserem Büro. Gerne berate ich Sie auch bei Ihnen zu Hause!

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Lucky Fellows – Hand in Hand durchs Leben
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